Bahrain Telegraph - BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft

Börse
Goldpreis 0.57% 4424.9 $
Euro STOXX 50 -1.39% 6236.2
DAX -0.92% 25304.06
MDAX -0.62% 31083.97
TecDAX -1.21% 3948.65
SDAX -0.33% 18106.55
EUR/USD 0.09% 1.149 $
BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft
BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft / Foto: © AFP/Archiv

BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft

Um die Kosten für eine Schufa-Auskunft geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In zwei Fällen aus Schleswig-Holstein beseitigten Abfallentsorger Müll und rechneten dafür ein Entgelt ab, das aber trotz Mahnung nicht gezahlt wurde. Die Abfallentsorger beauftragten schließlich Inkassodienstleister, die nach vergeblichen Zahlungsaufforderungen jeweils eine Schufa-Bonitätsauskunft einholten. Diese kostete weniger als zwei Euro. (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25)

Textgröße:

Klagen über die Zahlung der Kosten für die Müllbeseitigung hatten Erfolg. Das Landgericht Lübeck entschied aber, dass die Kosten für die Schufa-Auskunft nicht erstattet werden müssen. Es hielt eine Bonitätsauskunft nur im Einzelfall für notwendig - wenn es Anhaltspunkte für eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit gebe und der Gläubiger dann nicht klagen wolle. Ob diese Einschätzung bestehen bleiben kann, prüft nun der Bundesgerichtshof.

D.al-Bahrani--BT