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Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz
Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz / Foto: © AFP/Archiv

Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz

Weil er seinen WG-Mitbewohner tötete, hat das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz die dauerhafte Unterbringung eines 38-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie einer Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Demnach wurde das Urteil am Dienstag verkündet.

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Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige im März in Kirchen seinen Mitbewohner attackierte. Zwischen den Männern gab es zuvor keinen Streit, befreundet waren sie aber auch nicht. An einem Abend in März schlug der 38-Jährige in der gemeinsamen Küche mit Pfannen auf den Mitbewohner ein und stach mit einem Messer zu.

Er erlag seinen schweren Verletzungen. Laut Anklage war zunächst unklar, ob der 38-Jährige an einer psychischen Erkrankung leidet. Sie warf ihm Totschlag vor. Laut Urteil litt er zum Tatzeitpunkt unter einem akuten psychotischen Schub, der durch seine Schizophrenie verursacht wurde.

R.al-Ghanim--BT