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Schweriner Gericht: Tattoo- und Kosmetikstudio dürfen mit 3G-Regel öffnen
Schweriner Gericht: Tattoo- und Kosmetikstudio dürfen mit 3G-Regel öffnen / Foto: ©

Schweriner Gericht: Tattoo- und Kosmetikstudio dürfen mit 3G-Regel öffnen

Ein Kosmetikstudio und ein Tattoostudio in Mecklenburg-Vorpommern dürfen vorläufig wieder unter 3G-Regeln - statt nur für Geimpfte und Genesene - öffnen. Das Verwaltungsgericht Schwerin gab ihren Eilanträgen weitgehend statt, wie es am Freitag mitteilte. Allerdings müssten qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden, Gesichtsbehandlungen seien nicht zulässig. (Az. 7 B 1961/21 SN und 7 B 1958/21 SN)

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Da Friseursalons laut Corona-Landesverordnung mit 3G-Regelung öffnen dürften, verletze eine 2G- oder 2G-Plus-Rgeel für Tattoo- und Kosmetikstudios den Gleichbehandlungsgrundsatz. Zudem sei der vollständige Ausschluss von Ungeimpften nicht erforderlich, erklärte das Gericht: Durch Maskenpflicht und Tests könne das Infektionsrisiko deutlich verringert werden. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, es kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern eingelegt werden.

(U.Stolizkaya--DTZ)