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Berufungsurteil in Ungarn: Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre verringert
Berufungsurteil in Ungarn: Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre verringert / Foto: © AFP

Berufungsurteil in Ungarn: Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre verringert

Ein Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die deutsche Person Maja T. von acht auf sieben Jahre verringert. Wie der Vorsitzende Richter am Mittwoch bei der Urteilsverkündung sagte, wurde T. nicht mehr als Mittäterin bei Angriffen auf Rechtsextreme in der ungarischen Hauptstadt verurteilt, sondern als Komplizin. Das Urteil ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

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Ein ungarisches Gericht hatte T. im Februar für schuldig befunden, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten Berufung ein.

Der Prozess war umstritten, weil T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach der Festnahme in Deutschland 2024 an das damals noch rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau.

O.al-Khatib--BT