Dobrindts Anti-Vergesellschaftungsgesetz: Linke hält Pläne für verfassungswidrig
Die Linkspartei hält Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für verfassungswidrig, mit einem Investitionsschutzgesetz die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände zu erschweren. Damit werde versucht, Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen vorsieht, auszuhöhlen, sagte die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp am Montag im ZDF. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium räumte ein, das Vorhaben werfe "sehr komplexe Fragen" auf und sei letztlich "verfassungsrechtliches Neuland".
"Man kann nicht durch ein Bundesgesetz unmöglich machen, was das Grundgesetz vorsieht und wofür die Berlinerinnen und Berliner gestimmt haben", sagte Eralp, deren Partei die Abgeordnetenhauswahl in Berlin im September vor der CDU gewonnen hatte. In Sondierungsgesprächen hatten sich die Linken mit Grünen und SPD darauf geeinigt, große Wohnungsbauunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften.
Die Vergesellschaftung in Artikel 15 Grundgesetz ist bisher nie genutzt worden. Schon im Juli hatten sich Union und SPD in einem Koalitionsausschuss darauf geeinigt, hierfür ein Bundesgesetz auszuarbeiten, das Rahmenbedingungen dafür setzt.
Dobrindt hatte darauf am Sonntag Eckpunkte für ein Investitionsschutzgesetz vorgestellt, nach dem Vergesellschaftungen nur unter engen Voraussetzungen möglich sein sollen. So sollen Wohnungsunternehmen unter anderem zum Verkehrswert entschädigt werden, wodurch Vergesellschaftungen womöglich sehr teuer würden. Zudem müssten alle andere Maßnahmen wie Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung vollständig ausgeschöpft sein.
Eralp verteidigte die Pläne von Linken, Grünen und SPD, Entschädigungen deutlich unter dem Verkehrswert zu bezahlen. "Wir können die Spekulation natürlich nicht mitbezahlen", betonte sie. Wenn Wohnungen in Gemeineigentum überführt würden, gehe es "um das Zuhause und das sollte nicht der Profitlogik unterliegen."
Auch der Berliner SPD-Chef Steffen Krach kritisierte Dobrindts Pläne: "Jetzt muss Dobrindt offenbar einsehen, dass er die Verfassung nicht aushebeln kann und kommt mit neuen wackeligen Ideen um die Ecke", sagte Krach der "Süddeutschen Zeitung". Dass er selbst kein Fan von Vergesellschaftungen sei, sei bekannt. "Aber was da von Dobrindt kommt, wirkt zunehmend aktionistisch und peinlich."
Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, die Pläne befänden sich "noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung". Eine Befassung des Kabinetts werde vorbereitet. Einen Zeitplan könne er aber nicht nennen. Die von der SPD geführten Ministerien für Justiz und Bau bestätigten, dass sie an der Ausarbeitung der Eckpunkte beteiligt waren.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehne Vergesellschaftungen "als politisches Instrument ab, weil dadurch kein neuer Wohnraum geschaffen wird", sagte ein Sprecher ihres Hauses. Zudem habe sie darauf verwiesen, dass "ein reines bundesgesetzliches Sperrgesetz" gegen Vergesellschaftung nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Was hier in einem Gesetz zum Schutz von Investitionen als Voraussetzung möglich sei, darüber gebe es eine "sehr komplexe Debatte".
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir kritisierte die Pläne Dobrindts. "Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden will, dann soll er den regulären Weg gehen: das Grundgesetz ändern", sagte der Berichterstatter für Mietrecht, Hakan Demir (SPD), dem "Tagesspiegel". Dobrindt wisse, dass er dafür keine Zweidrittelmehrheit habe. Deshalb bewege er sich "auf verfassungsrechtlich rutschigem Boden".
FDP-Chef Wolfgang Kubicki forderte die Union auf, das Investitionsschutzgesetz spätestens im November gegen alle SPD-Widerstände durchzusetzen. Die Berliner Vergesellschaftungspläne richteten "schon jetzt massiven Schaden am Investitionsklima in der gesamten Bundesrepublik an", sagte er der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). "Die Union muss jetzt endlich einmal beweisen, dass sie nicht der Tanzbär am Nasenring der Sozialdemokraten ist."
E.al-Zaid--BT