
Unterbringung in Psychiatrie nach Tötung mit rund 150 Messerstichen in Bayern
Das Landgericht im bayerischen Landshut hat im Fall einer Tötung mit rund 150 Messerstichen die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus verhängt. Der Mann gilt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Die zuständige Kammer sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 50-Jährige im September einen Bekannten getötet hatte.