Nach Besitz von Kinderpornos: Mann darf erkennungsdienstlich behandelt werden
Zur Vorbeugung weiterer Straftaten darf ein wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilter Mann laut einem Gerichtsurteil erkennungsdienstlich behandelt werden. Die polizeiliche Anordnung unter anderem zur Abnahme von Fingerabdrücken und Anfertigung von Lichtbildern war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz am Dienstag mitteilte. Der Mann war im November 2024 wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie rechtskräftig verurteilt worden.