Gericht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach verabredeter Prügelei
Bei Verletzungen im Zuge einer verabredeten Schlägerei besteht einem Gerichtsbeschluss zufolge kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) im rheinland-pfälzischen Zweibrücken hervor, das damit dem Urteil des Landgerichts Zweibrücken folgte, wie das OLG am Montag mitteilte.