OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
Eine Sparkasse in Niedersachsen muss ein Konto des linken Vereins Rote Hilfe vorerst weiterführen. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) bestätigte laut einer Mitteilung vom Donnerstag eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Göttingen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. (4 O 396/25)