Preiserhöhung bei Fernwärme: Europäischer Gerichtshof urteilt zugunsten von Kunden
In einem deutschen Streit über Fernwärme hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag zugunsten der Verbraucher entschieden. Eine Frist von drei Jahren ist demnach nicht entscheidend, um Preiserhöhungen zu widersprechen. Ein Vertrag mit unzulässiger Bestimmung könne nicht automatisch deshalb bestehen bleiben, weil diese nicht innerhalb von drei Jahren beanstandet wurde. (Az. C-900/24)