Arzt verliert vor Bundesgericht: Eigene Herstellung von Impfstoff nicht erlaubt
Ein Arzt aus Baden-Württemberg darf keinen Impfstoff gegen das Coronavirus für seine Patienten herstellen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag gegen ihn. Mediziner dürfen beim Zubereiten von Arzneimitteln demnach nur Inhaltsstoffe verwenden, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen. (Az. 3 C 11.24)