Urteil gegen Apple: Ersatzgerät im Rahmen der Gewährleistung muss fabrikneu sein
Wer ein neues Smartphone oder Tablet kauft und kurz darauf einen Mangel feststellt, darf bei einer Neulieferung ein fabrikneues Gerät erwarten. Das entschied das Landgericht München I laut Angaben der Verbraucherzentrale Bayern vom Dienstag gegen den US-Technologiekonzern Apple. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 29 U 4451/23e).